Verhinderungspflege
Eine Verhinderungspflege steht Ihnen zu, wenn Sie einen Angehörigen bereits länger als 6 Monate pflegen und Sie selbst einen bestimmten Zeitraum die Pflege nicht selbst leisten können oder einfach nur eine Auszeit benötigen. Der Gesetzgeber hat dazu im Rahmen der Pflegeversicherung die Möglichkeit einer Verhinderungspflege vorgesehen, dabei kann für mehrere Tage oder einige Stunden in der Woche eine „Ersatz-Pflegeperson“ hinzugezogen werden, um z.B. jede Woche für 2-3 Stunden die Pflege Ihrer Angehörigen zu übernehmen oder um Ihnen eine Auszeit zu ermöglichen.
Die Kosten werden von der Pflegekasse für bis zu 42 Tage im Kalenderjahr übernommen. Die Leistungen des monatlichen Pflegegeldes bleiben davon unberührt. Im Rahmen der Verhinderungspflege umsorgen wir Ihren Angehörigen gerne und helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Antragstellung.
Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen. Wir informieren Sie selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.